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Allgemeine
Bedingungen
Art. 1 - Mindestaufenthalt
Wenn nicht anders vereinbart, ist die Mindestaufenthaltsdauer auf 3
Tage, bzw. 2 Nächte festgelegt. Ausgenommen von dieser Regelung ist
die Hochsaison vom Beginn der 2. Kalenderwoche im Juli bis inklusive
letzter im August sowie von Beginn der 3. Kalenderwoche im Dezember
bis inklusive der zweiten im Januar.
Art. 2 - Reservierungsmodalitäten
Die Reservierungen werden über Telefon, e-mail oder Fax direkt bei
dem Hüttenbesitzer vorgenommen (Siehe Angaben bei den einzelnen Hütten).
Wenn die Hütte für den gewünschten Zeitraum zur Verfügung steht,
ist innerhalb von 5 Tagen eine Vorauszahlung in Höhe von 30% des
vereinbarten Preises vorzunehmen. Sollte dies nicht in der
festgelegten Frist erfolgen, entbindet dies den Besitzer von jeglichen
Verpflichtungen. Nach erfolgtem Eingang der Vorauszahlung werden dem
Gast direkt vom Vermieter alle Informationen und
Fremdenverkehrsmaterial zugeschickt, um die Anfahrt zu erleichtern.
Sollte die gewünschte Hütte bereits besetzt sein, kann eine andere Hütte
angemietet werden.
Art. 3 - Das Mitführen von Haustieren
Jeder Hüttenbesitzer entscheidet darüber frei. Einige Hütten verfügen
über einen Hundezwinger oder sind eingezäunt.
Art. 4 - Begleichung des vereinbarten Preises
Der Differenzbetrag ist bei Ankunft zu entrichten. Der Gast muß
zwischen 16.00 und 19.00 Uhr am vereinbarten Ort und Tag eintreffen.
Es ist nicht gestattet mehr als die vertraglich festgesetzte
Personenzahl unterzubringen. Es steht dem Hüttenbesitzer frei, vor
Ort eine Schadenskaution von € 150,00 zu erheben, die an den Mieter
vollständig erstattet wird, wenn keine Beschädigungen bei der
Abreise festgestellt werden.
Art. 5 - Preis
Der Mietpreis beinhaltet alle anfallenden Spesen wie Versicherung,
Steuern, Wasser, Strom, Gas, Gebrauchswäsche, (ausser es ist in der
Internetseite unter „Zurverfügungstellung“ anders definiert), und
Endreinigung.
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Art. 6 - Preisnachlässe
Wenn der Mieter mehr als einen Aufenthalt in einem Jahr bucht, wird
auf die zweite, nicht in die Hauptsaison fallende Buchung in derselben
Hütte, ein Preisnachlaß von 10% gewährt .
Art. 7 - Rückgabe der Hütte
Am Abreisetag ist die Hütte bis spätestens 11 Uhr zu räumen.
Abgesehen von der normalen Abnutzung, wird die Hütte sowie die
Einrichtung und die Gebrauchsgegenstände im Beisein des Besitzers
oder dessen Beauftragten übergeben.
Art. 8 - Vertragsdauer und -rücktritt
Sollte es dem Mieter aus unvorhergesehenen Gründen unmöglich sein
den gebuchten Ferienaufenthalt zu nutzen, kann er dieses Recht, mit
Zustimmung des Vermieters, an Dritte abgeben. In diesem Fall muß der
Mieter dies mindestens 4 Arbeitstage vor Beginn des Aufenthalts
bekannt geben. Der Hauptmieter und der Ersatzmieter sind solidarisch
verpflichtet die vereinbarte Miete zu entrichten.Der
zurückgetretene Mieter, der keinen Ersatzmieter gestellt hat oder
dieser vom Hüttenbesitzer nicht akzeptiert worden ist, verliert jeden
Anspruch auf die bereits geleistete Anzahlung. Ferner hat der Mieter
keinen Anspruch auf Rückerstattung irgendwelcher Art, falls er nicht
zum verabredeten Datum eintrifft oder seinen Aufenthalt vorzeitig
abbricht.Der Mieter hat ein
Recht auf Rücktritt und die Erstattung der Vorauszahlung, falls die
getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten werden oder wesentliche
Änderungen erfahren, wie: Substantielle Änderung des Angebots oder
Erhöhung um mehr als 10%; der Mieter muss innerhalb von 3 Tagen, nach
Erhalt der Mitteilung über die Änderung, bekannt geben, ob er von
seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen will oder ob er die Änderung
akzeptiert. Sollte innerhalb dieser Frist keine Antwort eingehen, wird
die Änderung als akzeptiert bewertet. Sollte der Mieter sein Rücktrittsrecht
nicht beanspruchen, steht es ihm frei eine gleichwertige Wohnmöglichkeit
zu verlangen, bzw. falls nicht verfügbar, eine bessere Wohnung ohne
einen Mehrpreis zahlen zu
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müssen
oder eine kleinere Wohnung bei Erstattung des Differenzbetrages. Es
steht ihm ebenfalls frei die geleistete Vorauszahlung
zurückzufordern, die binnen 7 Tagen nach Erhalt der
Rücktrittsmitteilung erfolgt.
Art. 9 - Verhinderung des Vermieters
Sollte der Hüttenbesitzer vor Beginn des Aufenthalts den Vertrag
nicht einhalten können, kann der Gast wählen, ob er in einer
gleichwertige Struktur, d.h. einer anderen in diesem Katalog
aufgeführten Hütten in derselben oder nahegelegenen Zeit
untergebracht werden will oder ob er es vorzieht die Anzahlung
innerhalb von 7 Arbeitstagen erstattet zu bekommen. Wenn sich der Gast
für eine andere Hütte entscheidet, kann er sich direkt an diesen
Besitzer wenden. Die à conto Zahlung muss dem Gast innerhalb von 7
Tagen zurückgezahlt werden. Die Modalitäten mit dem neuen Vermieter
ist nach den Artikeln 2 und 4 der vorliegenden Richtlinien zu regeln.
Art. 10 - Durch Wild verursachter Schaden
Nachdem sich die angebotenen Unterkünfte meist in freier Natur
befinden, wird der Gast darauf hingewiesen, daß dort auch Wildtiere,
meistens kleinere, leben. Für allfällige, von diesen Tieren
verursachte Schäden haftet weder der Vermieter noch die
Genossenschaft.
Art. 11 - Gerichtsstand
Nachdem sich die Funktion der Genossenschaft auf die
Programmerstellung, Förderung und Koordinierung des Angebotes
„Urlaub auf der Hütte“ beschränkt, haftet sie weder für den
Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit, noch für Schäden die aus
einer unzweckmäßigen Nutzung der Hütte erwachsen, Nichteinhaltung
der Vertragsklauseln oder steuerrechtliche Vergehen. Alle mit der
Miete zusammenhängenden rechtlichen Schritte sind direkt mit dem
Vermieter zu regeln und wenn möglich, gütlich zu bereinigen.
Gerichtsstand ist Trient.
Art. 12 - Gültigkeit
Die obengenannten Bedingungen haben Gültigkeit ab Januar 2004 und bis
zur Veröffentlichung einer neuen Allgemeinen Geschäftsbedingung.
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